In unserer Satzung heißt es:
Der Jahresbeitrag beträgt im Moment:
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25, - Euro für alle Mitglieder (ab 6 Jahren)
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19, - Euro für Geschwister (6-17 Jahre)
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1,- Euro für Mitglieder, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowie Bezieher von Sozialhilfe und in anderen Fällen sozialer Härte
Für Personen, die im Laufe des zweiten Halbjahres erstmalig Mitglied werden, reduziert sich der Betrag um 50 % des jeweiligen Jahresbeitrages (ausgenommen davon ist der Beitrag für "von Arbeitslosigkeit Betroffene".)
Was passiert mit dem Geld???
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Der größte Teil des Jahresbeitrages fließt an die KJG-Bundesstelle und den Diözesanverband Essen. Von diesem Geld werden unter anderem die Mitarbeiter bezahlt, die für uns arbeiten.
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Die, für Mitglieder kostenlosen, Zeitungen "Hohlspiegel" und "Wellenbrecher" werden durch die Beiträge finanziert.
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Jedes Mitglied erhält einen zusätzlichen Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, und Rechtsschutzversicherung) für Gruppenstunden und KJG-Veranstaltungen.
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Die Fahrtkosten von ehrenamtlichen Mitarbeitern auf Diözesanebene werden aus den Jahresbeiträgen gezahlt.
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Einen kleinen Teil erhalten auch noch der KJG Bezirk Bochum und der BDKJ (Dachverband aller katholischen Jugendverbände) um ihre Arbeit zu unterstützen.
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Die Aus- und Weiterbildung von Ehrenamtlichen (z.B. Gruppenleitern) wird aus dem Jahresbeitrag bezuschußt.
Hier kann man eine Beitrittserklärung herunterladen
(Bitte auf DIN A4-Seite ausdrucken, ausfüllen und einem Gruppenleiter geben oder an KJG Christ-König, Bleichstr. 12, 44787 Bochum schicken.)